Vereinseintragung und Gemeinnützigkeit

Endlich ist es soweit…

Seit Mitte April 2013 ist der Reitverein Altenriet nun ein eingetragener Verein (e.V.) mit der vorläufigen Bescheinigung zu „steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken“, inkl. Steuernummer. Dies bedeutet auch, dass wir nun im Falle einer Spende berechtigt sind, nach einem amtlichen vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) Zuwendungsbestätigungen auszustellen…. Let´s go…

Die Verwaltung der Spendenbescheinigung übernimmt unser Kassier Annette Hartung.